Für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs fanden auch Familien und Fachkräfte im Bereich Familienförderung Gehör. Verschiedene Angebotsformen der Familienförderung sollen in das Gesetz aufgenommen werden. Darunter sind Angebote für Einrichtungen wie Familienzentren, Angebote im häuslichen Kontext sowie aufsuchende Beratung. Für die Angebotsformen werden qualitative und quantitative Standards entwickelt.
Ziele des Familienfördergesetzes sind:
- Die Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie rechtlich besser absichern.
- Die Familienförderung weiterentwickeln.
- Den Bedarf an einwohnerbezogenen Richtwerten orientieren.
- Die FamilienServiceBüros und Familienzentren flächendeckend etablieren.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, zum Familienfördergesetz:
"Wir schaffen damit neue Rahmenbedingungen für ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Angebot für Familien in allen Berliner Bezirken. Das gilt für die ganze Bandbreite der Angebote zur Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung, der Teilhabe und Integration, der Minderung von Armutsfolgen und Unterstützung rund um Partnerschaftsfragen. Diese wollen wir absichern und weiterentwickeln.“