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Ihr Kind möchte studieren oder eine weiterführende Schule besuchen aber das Geld reicht nicht? Dann kann BAföG helfen. Das Familienportal Berlin erklärt, wann man BAföG bekommt, wie hoch die Förderung ist und wie Sie den Antrag beim BAföG-Amt stellen.
Ein Studium oder eine schulische Ausbildung kosten Geld. Zum Beispiel für Miete, Bücher und den Alltag. Das können nicht alle Familien bezahlen. Deshalb gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Der Staat zahlt Ihrem Kind jeden Monat Geld. So kann es mit weniger finanziellen Sorgen studieren oder die Schule besuchen. Der Staat will so ermöglichen, dass jedes Kind die Ausbildung machen kann, die es sich wünscht. Unabhängig davon, wie viel Geld die Familie hat.
BAföG ist eine staatliche, finanzielle Förderung für Schülerinnen, Schüler und Studierende. BAföG gibt es für Studierende an Hochschulen und Universitäten und Schülerinnen und Schüler an bestimmten weiterführenden Schulen wie Berufs- und Fachschulen, Abendgymnasien oder Kollegs. Je nach Ausbildung ist das Geld ein Zuschuss oder muss später teilweise zurückgezahlt werden. BAföG bekommt man nicht automatisch. Dafür stellt man einen Antrag. Ist Ihr Kind bereits volljährig, also über 18 Jahre, stellt es den Antrag selbst. Ist es noch minderjährig, stellen Sie als Eltern den Antrag für Ihr Kind. Das geht ganz einfach online. Wichtig ist, den Antrag früh genug zu stellen, damit das Geld rechtzeitig zum Schul- bzw. Studienstart überwiesen wird.
Um BAföG zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltsstatus zu erfüllen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Kind mit seinem Aufenthaltstitel BAföG erhalten kann, dann lassen Sie sich beraten.
Mehr Informationen zum BAföG ohne deutschen Pass gibt es auf der Website des BAföG.
BAföG kann grundsätzlich beantragen, wer eine Ausbildung vor dem 45. Geburtstag beginnt. Das bedeutet: Sie dürfen noch nicht 45 Jahre alt sein, wenn Ihr Studium oder Ihre schulische Ausbildung startet.
Für Studierende gilt diese Regel sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudiengänge. Auch beim Schüler-BAföG gibt es diese Altersgrenze. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen von der Altersgrenze möglich.
Mehr Informationen zur Altersgrenze bietet die Website des BAföG.
BAföG kann man in der Regel nur einmal im Leben bekommen, und zwar für eine förderfähige Erstausbildung. Dazu gehören je nach Ausbildungsgang:
Eine Übersicht über alle Schulen bietet die Website des BAföG.
Wichtig: Schüler-BAföG wird nicht auf ein späteres BAföG für ein Studium angerechnet. Ihr Kind kann also während einer schulischen Ausbildung BAföG erhalten und später trotzdem BAföG für ein Studium beantragen. Hat Ihr Kind bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, kann es kein BAföG mehr beantragen.
Beim BAföG-Antragt schaut das BAföG-Amt, wie viel Geld Ihre Familie verdient. Davon hängt ab, wie viel BAföG Ihr Kind bekommt. Verdienen die Eltern weniger, bekommt Ihr Kind mehr BAföG. Verdienen die Eltern mehr, bekommt es weniger oder gar kein BAföG.
Aber: Es gibt keine feste Grenze. Auch Familien mit mittlerem Einkommen können BAföG bekommen. Zum Beispiel, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Ausbildung machen.
Ob sich ein Antrag für Ihr Kind lohnt, können Sie mit dem BAföG-Rechner prüfen oder sich beim zuständigen BAföG-Amt beraten lassen.
Auch das eigene Vermögen Ihres Kindes spielt eine Rolle. Gemeint ist zum Beispiel Geld auf dem Konto oder Ersparnisse. Ersparnisse bis 15.000 Euro wirken sich nicht auf das BAföG aus. Erst darüber kann es zu Kürzungen kommen. Ab einem Alter von 30 Jahren liegt diese Freigrenze sogar bei 45.000 Euro.
Seit Januar 2026 dürfen Studierende bis zu 603 Euro im Monat dazuverdienen, ohne dass ihr BAföG gekürzt wird.
In Berlin gibt es verschiedene zuständige BAföG-Ämter. Je nachdem, ob Ihr Kind studiert oder noch zur Schule geht. Wichtig: Ist Ihr Kind noch nicht volljährig, übernehmen Sie als Eltern die Antragsstellung.
Das BAföG-Amt des Studierendenwerks Berlin ist für alle Studierenden an Berliner Hochschulen zuständig. Es ist die erste Anlaufstelle, wenn Ihr Kind BAföG beantragen möchte. Den Antrag stellt Ihr Kind am besten online über BAföG Digital. Wie das geht, haben wir weiter unten für Sie zusammengefasst.
Möchten Schülerinnen oder Schüler BAföG beantragen, sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung zuständig, nicht das Studierendenwerk. In Berlin gibt es drei Ämter, zuständig nach Wohnbezirk:
Die genaue Höhe des BAföG hängt von mehreren Faktoren ab:
Eine Übersicht über die aktuellen Sätze bietet die Website des BAföG.
Wie viel BAföG Ihr Kind ungefähr bekommen kann, können Sie online über den BAföG-Rechner des Deutschen Studentenwerks berechnen.
Mit dem BAföG-Rechner kann Ihr Kind herausfinden, ob es BAföG erhalten kann und wie hoch die monatliche Förderung ungefähr sein könnte. Das Ergebnis ist nur eine Einschätzung. Die endgültige Entscheidung trifft das zuständige BAföG-Amt.
Diese Informationen benötigt Ihr Kind für den BAföG-Antrag:
und ggf. außerdem
und ggf. außerdem
Ihr Kind geht auf die Website von BAföG Digital und folgt den Anweisungen. Das BAföG-Amt des Studierendenwerks Berlin nimmt Anträge ausschließlich über dieses Portal entgegen. Studierende können sich mit ihrer BundID, also der Online-Ausweisfunktion, anmelden. Diese kann Ihr Kind bei Ihrem Bürgeramt aktivieren.
Ihr Kind lädt alle oben genannten Nachweise als Kopie direkt im Online-Portal von BAföG Digital hoch.
Das BAföG-Amt prüft den Antrag und schickt einen sogenannten Bewilligungsbescheid. Darin steht, ob und in welcher Höhe ihr Kind BAföG bekommt. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle. Diese finden Sie auf dem Bewilligungsbescheid.
Die Bewilligung kann sechs bis acht Wochen dauern. Dabei geht kein Geld verloren. Das Amt zahlt den vollen Betrag ab dem Monat aus, in dem der Antrag eingegangen ist. Das heißt: auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt, erhält Ihr Kind nachträglich das Geld. Trotzdem lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, wenn Ihr Kind auf die Förderung angewiesen ist.
BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate) gezahlt. Danach stellt Ihr Kind einen Folgeantrag.
Das BAföG ist ein Darlehen, also geliehen. Ob das BAföG zurückgezahlt werden soll, kommt darauf an, um welche Art von BAföG es geht.
Das Schüler-BAföG wird komplett als Zuschuss gewährt. Das heißt, Ihr Kind zahlt nichts zurück.
Das Studierenden-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Die andere Hälfte wird zurückgezahlt. Dafür gelten folgende Regeln:
Weitere Informationen zur Rückzahlung finden Sie auf der Website des BAföG.
Sie haben Fragen oder sind unsicher, ob Ihr Kind Anspruch auf BAföG hat? Sie können sich an folgende Stellen mit Ihren Fragen wenden: